FAQ
Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Projekt.
Allgemeine Fragen
Das Projekt will hauptsächlich neue Fussballplätze für die Young Boys sowie den Nachwuchs-, Frauen- und Breitenfussball der Region Bern realisieren. Daneben umfasst der Campus aber auch weitere Sport-und Kulturnutzungen der Gemeinden Bolligen und Ostermundigen sowie einen neuen Standort für die Beobachtungsstation des Kantons (BEO).
Geplant sind:
Ein Stadion mit ca. 2’000 Plätzen für das erste Team der YB-Frauen sowie für die Nachwuchsteams von YB.
Sechs zusätzliche Trainingsfelder, die tagsüber von Nachwuchsmannschaften sowie den Frauenteams von YB genutzt werden. Ab dem späten Nachmittag steht die Anlage in erster Priorität den Fussballvereinen von Ostermundigen, Bolligen und nachgelagert denjenigen der Region Bern zur Verfügung.
Ein Fussballplatz inkl. Clubhaus für den FC Bolligen.
Zusätzlich sind eine Dreifachhalle für den Schul- und Vereinssport der Gemeinden vorgesehen. Diese wird multifunktional nutzbar sein. Insbesondere sollen darin nebst Sport auch Vereinsaktivitäten aller Art, wie Anlässe von Musikgesellschaften, Theater etc. ermöglicht werden.
Eine regional nutzbare Schwimmhalle als Ersatz für das sanierungsbedürftige Schwimmbad Bolligen.
Die Beobachtungsstation des Kantons Bern (BEO), derzeit in einer sanierungsbedürftigen Liegenschaft in der Landwirtschaftszone von Bolligen untergebracht.
Der BSC Young Boys benötigt seit längerem auf allen Ebenen eine deutlich professionellere Trainingsinfrastruktur. Mit dem Fussballcampus Region Bern können zeigemässe und nachhaltige Trainingsbedingungen für den Nachwuchs- und Frauenfussball geschaffen werden.
Zurzeit fehlen in der Region Bern für den Breiten- und Spitzensport mindestens 10 Fussballplätze. Der seit vielen Jahren stetig zunehmende Mangel an Fussballplätzen trifft auch den regionalen Nachwuchs-, Frauen- und Breitenfussball. Insbesondere der erfreuliche Boom im Frauenfussball mit jährlich hohen Zuwachsraten wird den Mangel in den nächsten Jahren noch erheblich verstärken. Seit Jahren können zahlreiche Clubs nicht mehr alle fussballinteressierten Mädchen und Buben aufnehmen.
Die durch den Fussballcampus Region Bern zusätzlich entstehenden erheblichen Kapazitäten werden einen wichtigen Beitrag zur Beseitigung der aktuellen Engpässe im Nachwuchs- und Breitenfussball leisten sowie eine gute regionale Entwicklung des boomenden Frauenfussballs ermöglichen.
Der FC Bolligen erhält einen neuen Allwetter-Platz inkl. Klubhaus.
Der Gemeinde Bolligen fehlen Kapazitäten, um den Schulsport sicherstellen zu können. Mit dem geplanten Bau einer neuen Dreifachhhalle wird genug Raum geschaffen, um alle erforderlichen Lektionen anbieten zu können. Ausserdem können auch den Sportvereinen mehr Kapazitäten zur Verfügung gestellt werden. Gleichzeitig soll das sanierungsbedürfte Hallenbad durch einen Neubau ersetzt werden, das auch von Gemeinden der Region Bern für die Umsetzung des im Lehrplan 21 geforderten Schwimmunterrichts genutzt werden kann.
Der heutige Standort an der Hühnerbühlstrasse in Bolligen entspricht nicht mehr dem betrieblichen Bedarf der BEO. Die Anlage ist auf ein Wohngruppenmodell ausgelegt, welches heute nicht mehr praktiziert wird. Die Liegenschaften sind zudem dringend sanierungsbedürftig. Weil sich die Anlage in der Landwirtschaftszone befindet, ist eine umfassende Sanierung aufgrund der raumplanerischen Gesetzgebung jedoch nicht möglich.
Mit der geplanten Entwicklung des Tell-Areals in Ostermundigen muss der Tell-Saal ersetzt werden, wodurch eine wichtige Veranstaltungsstätte für Vereins- und Kulturanlässe in Ostermundigen und der Region wegfällt. Die neue Dreifachhalle, die mit einer Bühne ausgestattet werden soll, kann eine geeignete Alternative darstellen.
In den letzten Jahren wurden rund 30 Standorte in der Region Bern für die Realisierung eines Fussballcampus geprüft. Das Gebiet zwischen den Gemeinden Bolligen und Ostermundigen, das bereits vor ca. 15 Jahren für die Schaffung einer Fussballinfrastruktur geprüft wurde, erfüllt als einziger Standort einen grossen Teil der Anforderungen an ein solches Projekt. U.a. spielten die gute Anbindung an den öffentlichen Verkehr, die relative Nähe zum Stadion Wankdorf, das Vermeiden einer Insellösung ausschliesslich für YB sowie die bereits vorliegende Zonenkonformität eines Teils des benötigten Areals eine wichtige Rolle.
Der BSC Young Boys, der Kanton Bern, die Gemeinden Bolligen und Ostermundigen planen das Projekt gemeinsam. Der Fussballcampus Region Bern wird vom BSC YB betrieben. Innerhalb des Campus wird ein Bereich für den FC Bolligen ausgeschieden (Klubhaus und Kunstrasen-Platz), über den er allein verfügt. Der Betreiber der Beobachtungsstation ist der Kanton Bern. Die Trägerschaft für den Betrieb der neuen Dreifachhalle und des Hallenbads ist noch offen, wobei auch Mischformen möglich sind. Die Gemeinde Bolligen als Hauptnutzerin der Infrastruktur wird im ersten Quartal 2025 gemeinsam mit Gemeinden aus der Region mögliche Formen einer Trägerschaft erarbeiten. Das definitive Konzept soll bis Ende 2025 vorliegen.
Bis zum Abschluss der Planungsphase der Überbauungsordnung werden die Kosten für die externen Leistungen vom BSC YB und dem Kanton Bern anteilsmässig getragen. Die Gemeinden Bolligen und Ostermundigen beteiligen sich bis zum Abschluss der Mitwirkungsphase mit personellen Ressourcen.
Die Träger des Projekts verabschiedeten im Frühjahr 2024 einen Planungsvertrag, der nebst den inhaltlichen Grundlagen für die Ausarbeitung der neuen Bauvorschriften auch die Projektorganisation festlegt. In der Projektsteuerung sind alle vier Partner paritätisch vertreten, in der operativen Projektleitung haben YB und der Kanton den Lead und beziehen die Verwaltung sowie die Planungskommissionen der beiden Gemeinden jeweils ein.
Die Gemeinderäte Bolligen und Ostermundigen haben auf Antrag Ihrer Planungskommissionen den Planungsvertrag und die Aufnahme des Projekts in die Regionale Planung der Regionalkonferenz Bern Mittelland zugestimmt. Der Regierungsrat hat von den Planungen zustimmend Kenntnis genommen und beschlossen, dass das Projekt wegen der regionalen Bedeutung nach kantonalen Grundlagen prioritär bearbeitet werden soll. Dies ist ein übliches Vorgehen bei Projekten dieser Bedeutung.
Finanzen
Die Investitionskosten werden von BSC YB, dem Kanton Bern und der Gemeinde Bolligen getragen. In welcher Form sich andere Gemeinden/Partner an den Investitionen beteiligen, ist zurzeit noch offen.
Die Betriebskosten für den Fussballcampus Region Bern werden vom BSC YB getragen. Die nicht von YB genutzten Kapazitäten werden zu regional üblichen Konditionen den Gemeinden zur Verfügung gestellt. Die Betriebskosten für die BEO trägt der Kanton Bern. Diejenigen für die Dreifachhalle und das Hallenbad werden von den schlussendlich beteiligten Gemeinden getragen.
Das Finanzierungsmodell wird noch im Detail geklärt. Grundsätzlich wird die Dreifachhalle von denjenigen finanziert, welche sie nutzen, wobei Mischfinanzierungen denkbar sind.
Die Gemeinde Bolligen strebt eine regionale Finanzierung an. Im ersten Halbjahr 2025 soll ein entsprechendes Konzept mit Gemeinden aus der Region Bern erarbeitet werden. Es werden derzeit auch noch andere Varianten wie die Totalsanierung des bestehenden Hallenbads geprüft.
Die Kosten werden vom BSC YB getragen. Das ist ein übliches Vorgehen, weil die heutigen Anlagen wegen des Campus ersetzt werden müssen.
Vor der Eingabe eines Bauprojekt werden auf der Basis des Richtprojekts die Erschliessungskosten und Auswirkungen auf die mittel- und langfristige Planung berechnet.
Das Projekt für den sicheren Schulweg hat grundsätzlich keinen Zusammenhang mit dem Campus Projekt, kann aber von diesem durch eine gemeinsame Realisierung profitieren. Die Kosten für den Schulweg werden grob auf 5 Millionen Franken geschätzt und sind Teil der 5. Generation der Agglomerationsprogramme des Bundes. Entsprechend werden Bund und Kanton namhafte Beiträge an die Finanzierung leisten. Die entsprechenden Entscheide sind für 2026 geplant.
Die Berechnung des Mehrwerts erfolgt gemäss den entsprechenden Reglementen der Gemeinden nach Auswertung der Mitwirkungseingaben, spätestens vor der öffentlichen Auflage der neuen Bauvorschriften für das Projekt.
Bolligen und Ostermundigen erhalten kostengünstig moderne und attraktive Infrastrukturen in den Bereichen Fussball, Schul-, Vereins- und Schwimmsport. Ausserdem profitieren die Gemeinden und deren Vereine von zusätzlichen Räumen für kulturelle und weitere Aktivitäten (Schulaufführungen, Musik, Theater, Versammlungen etc). Insgesamt wird die Attraktivität der Gemeinden durch den Fussballcampus erhöht, nicht zuletzt auch mit YB als Sympathieträger in der Region.
Prozess
Die Mitwirkungsphase dauert vom 22. Januar bis 26. Februar 2025.
Im Rahmen der Mitwirkung können sich die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinden Bolligen, Ostermundigen und weitere Interessierte zum Projekt einbringen. Der Mitwirkungsbericht mit allen Eingaben wird nach Auswertung der Mitwirkung veröffentlicht.
Mit einer Überbauungsordnung (UeO) können Gemeinden gezielt Einfluss auf die Gestaltung von Arealen nehmen. Sie ist für Grundeigentümer verbindlich. Aus diesem Grund erhält die Bevölkerung die Möglichkeit zur Mitwirkung. Ein Richtprojekt hingegen ist nicht grundeigentümerverbindlich und stellt lediglich eine Grundlage insbesondere in Bezug auf grundsätzliche und qualitative Planungsthemen für die UeO dar.
Ein Richtprojekt soll die grundsätzliche Machbarkeit prüfen, Modelle diskutieren, Qualitätsstandards entwickeln, planerische Fragen klären und mögliche Umsetzungen entwerfen. Es dient als Grundlage für die Erarbeitung der Überbauungsordnung (UeO) und des späteren Bauprojekts.
Das Richtprojekt für den Fussballcampus Region Bern wurde aus je zwei Varianten durch zwei eigenständige Planungsteams erarbeitet. Die Varianten wurden durch ein qualifiziertes Fachgremium beurteilt und auf eine Lösung verdichtet. In einem weiteren Schritt wurde diese Lösung überarbeitet und zusätzliche Anforderungen integriert. Das Richtprojekt zeigt eine sorgfältig durchgearbeitete Lösung zur Lage der Gebäude, der Spielfelder, der Nebenanlagen und der Erschliessung auf. Auch die Aufwertung des Grünraumes, die Frage der Beleuchtung, das Parkierungskonzept und weitere wichtige Themen wurden bearbeitet und festgelegt.
Nach Abschluss der Mitwirkungsphase werden die Rückmeldungen geprüft und ausgewertet. Die Auswertung wird veröffentlicht. Die Bewilligung der Überbauungsordnung erfolgt durch die zuständigen Organe in Bolligen (Gemeindeversammlung) und Ostermundigen (Parlament, Urnenabstimmung).
Schon die Ausarbeitung des Richtprojektes wurde durch ein Fachgremium mit renommierten Fachleuten begleitet. YB, der Kanton und die Gemeinden werden auch für die Ausarbeitung des Baugesuchs weiterhin für eine gute architektonische Qualität des Vorhabens besorgt sein.
Das Projekt wird durch das Regierungsstatthalteramt Bern Mittelland genehmigt.
Den Projektpartnern ist ein Einbezug der betroffenen und interessierten Kreise sehr wichtig. Aus diesem Grund wird Folgendes angeboten: Im Rahmen der Mitwirkungsphase besteht die Möglichkeit, sich aktiv in den Planungsprozess einzubringen. Die Projektpartner werden auch nach der Mitwirkungsphase besorgt sein, die betroffenen und interessierten Kreise mit Informationsanlässen und Möglichkeiten zur Partizipation einzubeziehen.
Der Kanton ist Eigentümer von dieser Parzelle. Das Land würde vorerst in der Landwirtschaftszone bleiben und bewirtschaftet. Je nach Bedarf würde der Kanton das Land für andere kantonale Nutzungen prüfen.
Die neuen Trainingsfelder leisten einen zentralen Beitrag, um den Mangel an Fussballplätzen im Frauenfussball und in der Nachwuchsförderung zu verringern. Gleichzeitig profitiert auch der Amateur- und Breitensport, für den in der Agglomeration Bern ebenfalls zu wenig Sportplätze vorhanden sind. Damit der Campus möglichst rasch realisiert werden kann, hat der Regierungsrat beschlossen, das Vorhaben für das Nutzungsplanungs- und Baubewilligungsverfahren als prioritär zu bezeichnen. Das entspricht dem üblichen Vorgehen bei Projekten von derartiger Bedeutung.
Bereits erarbeitet wurden ein Richtprojekt und basierend darauf die gemeindeübergreifende Überbauungsordnung (UeO). Ab Januar 2025 kann sich die Bevölkerung im Rahmen einer Mitwirkung dazu äussern. Anschliessend werden die Rückmeldungen verarbeitet und das Projekt entsprechend angepasst. Nach der Prüfung durch den Kanton erfolgt die öffentliche Auflage, bevor die UeO den Stimmberechtigten von Bolligen (Gemeindeversammlung) und dem Gemeindeparlament sowie den Stimmberechtigten von Ostermundigen zum Beschluss unterbreitet wird.
Bei einer Annahme der neuen Bauvorschriften in Bolligen und Ostermundigen durch die kompetenten Organe kann ein Baugesuch eingereicht werden. Nach dem Erhalt der Baubewilligung erfolgt der Baustart. Wenn alles nach Plan läuft, könnte der Fussballcampus 2028 eröffnet werden.
Bauernhof / Landwirtschaftsflächen
Der Kanton Bern als Besitzerin wird das Areal in einem offenen Verfahren ausschreiben. Der Vergabeentscheid fällt im 2025 und erfolgt unabhängig vom Projekt des Fussballcampus Region Bern.
Der Kanton Bern als Besitzerin wird die Flächen in einem offenen Verfahren ausschreiben. Der Vergabeentscheid fällt 2025 und erfolgt unabhängig vom Projekt des Fussballcampus Region Bern. Betriebe aus den Gemeinden Bolligen und Ostermundigen sollen prioritär berücksichtig werden.
Die Kompetenz für die Verpachtung des freiwerdenden Landes liegt bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern, welche derzeit einen strukturierten und partizipativen Prozess für die Zuteilung durchführt.
Betrieb Fussballcampus Region Bern
Betrieben wird der Fussballcampus durch YB. Bezüglich Nutzung der Fussballanlagen ist plus/minus von einer hälftigen Nutzung zugunsten der Gemeinden Ostermundigen, Bolligen sowie weiterer Gemeinden auszugehen. Nutzungspriorität haben die Gemeinden Bolligen und Ostermundigen. Die verbleibenden Kapazitäten gehen an regionale Vereine. YB entwickelt mit den Gemeinden und den beteiligten Akteuren einen Prozess, welcher eine faire und einvernehmliche Verteilung der Kapazitäten sicherstellt. Die Nutzungskapazitäten für den Breitensport sind langfristig gesichert.
Für die Nutzung der Dreifachhalle stehen tagsüber der Schulsport (insbesondere für Bolligen, gegebenenfalls auch für den Kanton) sowie am Abend und am Wochenende Sportvereine im Vordergrund. Die Beobachtungsstation wird die Halle zudem tagsüber für rund 10 Lektionen nutzen. Damit z.B. auch Kulturvereine Anlässe durchführen können, wurden die dafür notwendigen Einrichtungen bereits im Richtprojekt berücksichtigt.
Der Betrieb des Hallenbads erfolgt durch Bolligen. Das Hallenbad soll attraktiv ausgestaltet und auch von den umliegenden Gemeinden genutzt werden können.
Die BEO wird vom Kanton betrieben.
Kunstrasenplätze sind grundsätzlich für weitere Sportarten nutzbar. Die Integration z.B. von Landhockey-Vereinen in die Nutzungsplanung kann geprüft werden, falls konkreter Bedarf besteht.
Der BSC YB verpflichtet sich, die Kunstrasenplätze nach den jeweils neusten technologischen und ökologischen Standards zu erstellen und zu betreiben. Die Entwicklung bei Kunstrasen ist schnell und zielt insbesondere auf bessere ökologische Werte.
Der Gemeinderat hat entschieden, dass die «Heimat» des FC Ostermundigen weiterhin der Sportplatz Oberfeld, ergänzt mit dem Fussballplatz Rüti II, bleibt. Der Fussballcampus Region Bern ergänzt die Kapazitäten für Trainings und punktuell für den Spielbetrieb des FC Ostermundigen.
Das ist zwingend vorgesehen. Die beiden Vereine können den Fussballcampus Region Bern für Trainings und für den Spielbetrieb nutzen. Der FC Bolligen erhält als Ersatz für seinen bisherigen Platz einen ausschliesslich für sich nutzbaren Allwetterplatz. Für die notwendigen Kapazitäten schliesst der BSC YB mit beiden Gemeinden eine Vereinbarung ab. Die Gemeinden Bolligen und Ostermundigen haben in Bezug auf die dem Nachwuchs- und Breitensport zur Verfügung stehenden Kapazitäten Priorität.
Das ist möglich. Das Betriebskonzept für die Nutzung und Zuteilung der Kapazitäten der neuen Halle für die verschiedenen Aktivitäten (Sport, Freizeit, Kultur, Events) wird bis zur Baueingabe erstellt. Mit den interessierten Vereinen aus beiden Gemeinden wurden bereits zwei Treffen sowie eine Begehung von vergleichbaren Hallen organisiert, um deren Bedürfnisse in der Planung optimal berücksichtigen zu können.
Die Vereine werden für die Nutzung der Halle eine Entschädigung bezahlen gemäss der üblichen Praxis.
Kantonale Beobachtungsstation Bolligen (BEO)
Die BEO ist ein Kompetenzzentrum für Jugendliche mit erhöhtem Förder- und Schutzbedarf. Sie bietet umfassende Abklärung und passgenaue Unterstützung für junge Menschen, die in ihrer Entwicklung gefährdet sind und trägt zu deren sozialer Integration bei. Die Jugendlichen wohnen dezentral in Gastfamilien oder in sozialpädagogischen Einrichtungen. Am Standort in Bolligen befinden sich die Tagesstrukturen mit einem besonderen Volksschul- und Therapieangebot. Der Standort nahe des Bahnhofs Bolligen ist optimal gelegen, weil die Jugendlichen täglich mit dem ÖV anreisen. Am Abend und am Wochenende ist die BEO geschlossen.
Der heutige Standort an der Hühnerbühlstrasse in Bolligen entspricht nicht mehr dem betrieblichen Bedarf der BEO. Die Anlage ist auf ein Wohngruppenmodell ausgelegt, welches heute nicht mehr praktiziert wird. Die Liegenschaften sind zudem dringend sanierungsbedürftig. Weil sich die Anlage in der Landwirtschaftszone befindet, ist eine umfassende Sanierung aufgrund der raumplanerischen Gesetzgebung jedoch nicht möglich.
Schulraumplanung
Der Fussballcampus Region Bern hat keine Auswirkungen auf die Schulraumplanung der Gemeinde Ostermundigen. Punktuell kann auf die Infrastruktur ausgewichen werden. Sollte das Projekt nicht realisiert werden, kann die im Jahr 2019 verabschiedete Schulraumplanung trotzdem umgesetzt werden. Unabhängig vom Projekt des Fussballcampus Region Bern wird die Schulraumplanung Ostermundigen in der Legislatur 2025-2028 überprüft.
Ja. Ostermundigen ist unabhängig vom Projekt Fussballcampus Region Bern zwingend auf die Dreifach-Sporthalle mit dem Projektnamen «Mary Poppins» angewiesen. Ohne diese Halle, die neben der Kletterhalle O`bloc geplant ist, fehlt der Gemeinde Raum für den Schulsport; das 2019 verabschiedete Schulraumplanungskonzept könnte nicht umgesetzt werden. Da es in der Region Bern überall an Sporthallen fehlt, ist davon auszugehen, dass allfällige freie Slots – sowohl in der Bolliger als auch in der Mundiger Halle – rasch belegt werden, was die gesamte Region Bern entlastet.
Das Turnhallenangebot ist heute nur am Standort Dennigkofen ausreichend. An den Standorten Mösli und Bernstrasse ist es ungenügend und am Standort Rüti aufgrund der vielen Klassen nur knapp genügend. Die geplante neue Sporthalle Mösli ist von mehreren Schulstandorten aus in Kürze zu erreichen. Die Sporthalle wird nicht nur für die Klassen im Rothus gebraucht, sondern auch für die anderen Standorte, um das Defizit an Hallen zu beheben.
Das ist zwar grundsätzlich nicht vorgesehen, weil die Schule Rothus über eigene Infrastrukturen verfügt. Bei konkreten Bedürfnissen kann das aber angeschaut werden, insbesondere, was die Nutzung der Dreifachhalle und des Hartplatzes betrifft.
O`mundo / Regionale Planung
Das Projekt ist nicht Bestandteil der Ortsplanungsrevision O`mundo.
Es wurden in der Region Bern rund 30 verschiedene Standorte geprüft. Der Standort Rörswil erfüllt von allen Standorten die erforderlichen Anforderungen am besten. U.a. spielten die gute Anbindung an den öffentlichen Verkehr, die relative Nähe zum Stadion Wankdorf, das Vermeiden einer Insellösung ausschliesslich für YB sowie die bereits vorliegende Zonenkonformität eines Teils des benötigten Areals eine Rolle.
Der Fussballcampus Region Bern ist Bestandteil des Regionalen Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept (RGSK).
Projekt
Es sind 8 Fussballplätze geplant: 1 Hauptfeld im Stadion (105 x 68m), 7 Spielfelder (100 x 64m) und 2 Soccer Courts (20 x 13m). Von den 8 Fussballfeldern sind 3 Naturrasen und 5 Kunstrasen.
Das geplante Gebäude umfasst ein oberirdisches Hallenbad mit fünf 25-m-Bahnen, einem Lernschwimmbecken, einem Planschbecken und einem Sprudelbecken sowie eine unterirdische Dreifachhalle für verschiedene sportliche Aktivitäten. Zusätzlich ist eine Bühne für Anlässe bspw. von Musikvereinen oder Schulen vorgesehen. Beide Bereiche sollen synergistisch miteinander verbunden werden, um eine vielseitige Nutzung zu ermöglichen.
Beide Clubs bleiben auf dem Areal. Für sie sind neue Clubhäuser vorgesehen, da die heutigen Gebäude für eine optimale Flächenausnutzung beansprucht werden. Der TC wird seine heutigen Plätze weiternutzen und erhält eine neue Padel-Anlage, der FC erhält ein eigenes Fussballfeld und kann in erster Priorität weitere Kapazitäten nutzen.
Die Beleuchtung wird so eingerichtet, dass sie punktgenau auf die Felder strahlt und dimmbar ist. Pro Feld sind sechs Lichtmasten vorgesehen. Im Gegensatz zu vier Lichtmasten reicht dadurch eine niedrigere Höhe, um das Feld auszuleuchten. Das Streulicht kann so auf ein Minimum reduziert werden. Spätestens nach 22:00 wird die Anlage nicht mehr beleuchtet.
Bezüglich Lärmschutz gibt die Überbauungsordnung Grenzwerte vor, die eingehalten werden müssen. Es gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe III gemäss Lärmschutzverordnung.
Die beiden gegen Ostermundigen ausgerichteten Plätze sind als Naturrasenplätze für den Trainingsbetrieb von YB vorgesehen und können täglich nur wenige Stunden beansprucht werden, maximal für zwei Trainings. Ein Abendbetrieb ist nicht vorgesehen. Dadurch wird die entsprechende Nachbarschaft zusätzlich entlastet.
Die freiwerdenden Kapazitäten in den Schulanlagen, die vom FC Bolligen nicht mehr gebraucht werden, stehen anderen Vereinen zur Verfügung, insbesondere dem Turnverein Bolligen.
Ein Teil des zukünftigen Fussballcampus Region Bern ist im Moment als Fruchtfolgefläche (FFF) ausgewiesen. Dies beschreibt ertragreiche und vielseitig nutzbare landwirtschaftliche Gebiete. Sie dürfen nur beansprucht werden, wenn ein wichtiges Ziel verfolgt wird, so wie es bei dem Fussballcampus Region Bern der Fall ist: Das Gelände wird im regionalen Verkehrs- und Siedlungskonzept (RGSK) als Vorranggebiet für regionale Sportstätten festgelegt. Die beanspruchte Fläche muss kompensiert werden. Dazu werden ca. 9 Hektar neue FFF inventarisiert oder degradierte Böden aufgewertet.
In der Agglomeration Bern sind die vorhandenen Landwirtschaftsflächen bereits als Fruchtfolgeflächen inventarisiert. Deshalb ist das Potential für die Kompensation hier kaum gegeben. Die Kompensation erfolgt im Rahmen der Vorgaben des Baugesetzes innerhalb des Kantons Bern.
Der grösste Teil des Wirkungsbereichs der Überbauungsordnung ist im Kataster der belasteten Standorte aufgeführt. Es handelt sich um einen ehemaligen Ablagerungsstandort (1930-1958 in Bolligen und 1960-1980 in Ostermundigen), welcher gemäss Katastereintrag weder überwachungs- noch sanierungsbedürftig ist. Mögliche Schadstoffe beschränken sich auf Aushubmaterial und Bauschutt.
Mobilität / Erschliessung
Die meisten Besucherinnen und Besucher werden via ÖV (S-Bahnhof in unmittelbarer Nähe) oder Langsamverkehr anreisen und den Fussballcampus Region Bern über die Rörswilstrasse erreichen. Die Haupterschliessung für Autos und Motorräder erfolgt ab Bolligenstrasse über das Wegmühlegässli. An normalen Trainingstagen wird es mit ca. 800 Fahrten nur wenig Mehrverkehr geben.
Am Wochenende und bei gleichzeitig stattfindenden Veranstaltungen kann das Verkehrsaufkommen mit ca. 2'000 Fahrten erhöht sein, im Vergleich mit den aktuell ca. 11'000 Fahrten auf der Umfahrungsstrasse jedoch verträglich. Zu diesen Zeiten ist die Belastung durch den Berufsverkehr zudem klein, so dass die umliegenden Strassen den Mehrverkehr aufnehmen und ohne spürbare Beeinträchtigungen abwickeln können.
Es ist eine Einstellhalle mit etwa 120 Parkplätzen für Autos und Motorräder vorgesehen. Dazu kommen etwa 160 Parkplätze im Aussenbereich. Für Velos sind 550 Plätze, verteilt über das Areal, geplant.
Durch die periphere Lage des Fussballcampus Region Bern zwischen Bolligen und Ostermundigen werden die Siedlungszentren kaum durch zusätzlichen motorisierten Verkehr belastet. Die Überbauungsordnung sieht vor, dass die Anschlüsse an die Bolligenstrasse optimiert werden. Zudem sind verschiedene Massnahmen für die Sicherheit des Fuss- und Veloverkehrs geplant.
Zum Zeitpunkt der Baueingabe wird ein Mobilitätskonzept vorliegen. Dabei sollen auch Rückmeldungen aus der Mitwirkungsphase einfliessen.
Der Gemeinderat Ostermundigen hat im Rahmen des Regionalen Angebotskonzepts 2027-2030 einen Prüfantrag an die Regionalkonferenz Bern Mittelland gestellt, dass der Fussballcampus Region Bern mit einer Buslinie erschlossen wird.
Die Bewirtschaftung der Parkplätze des Fussballcampus Region Bern wird im Rahmen des Mobilitätskonzepts erarbeitet.
Massnahmen gegen «wild» Parkierende des Fussballcampus Region Bern werden im Rahmen des noch zu erarbeitenden Mobilitätskonzepts entwickelt.
Massnahmen zur Verhinderung von «Suchverkehr» des Fussballcampus Region Bern werden im Rahmen des Mobilitätskonzept erarbeitet.
Die technische Umsetzbarkeit und die finanzielle Verhältnismässigkeit haben gezeigt, dass die Erschliessung für den MIV nicht umgesetzt werden kann.
Für die Logistik ist ein Erschliessungskorridor geplant.
Die Anreise erfolgt primär mit dem öffentlichen Verkehr (RBS-Bahnhof Bolligen in unmittelbarer Nähe). Zudem stehen den Besuchenden genügend Veloabstellplätze zur Verfügung.
Mit der Baueingabe für den Fussballcampus Region Bern muss der Bewilligungsbehörde ein entsprechendes Konzept eingereicht werden. Das Konzept muss auch mit den anderen Grossbaustellen im Raum Wankdorf – Ostermundigen abgestimmt werden.
Klima
Die geplante Tribüne und der Fussballcampus Rörswil wird insgesamt keine wesentlichen Auswirkungen auf die lokal bedeutende Kaltluftströmung haben. Lediglich in der nächsten Umgebung der Tribüne wird das bodennahe Windfeld leicht beeinflusst. Der Strom hat jedoch genügend Platz zur Umströmung. Diese Ausweichbewegung schwächt den Strom zwar leicht ab. Diese Abschwächung dürfte jedoch keine wesentliche Reduktion zur Folge haben. Insbesondere wenn die Umgebung nicht weiter verbaut wird und die Tribüne ein Einzelhindernis bleibt.
Mit dem Projekt werden genügend Frei- und Spielflächen sowie versiegelungsfreie Belagsflächen geschaffen, welche die Wärmebelastung nicht zusätzlich verstärken, wie dies bei der umgebenden Siedlung der Fall ist.
Hinsichtlich des Terrains der Fussballfelder ist sogar eine Verbesserung zu erwarten. Gegenüber dem heutigen Zustand resultiert eine deutliche Zunahme des Baumbestandes und von grünen (extensiven) Wiesen (gegenüber dem intensiv genutzten Kulturland). Die befestigten Flächen werden auf ein Minimum reduziert und wo möglich erfolgt eine Beschattung der Aufenthaltsbereiche (durch Bäume oder durch bauliche Massnahmen).
Biodiversität
Entlang der Strassenräume des Wegmühlegässli und der Rörswilstrasse werden neue Bäume gepflanzt, die als Schattenspender und Lebensraum für Insekten und Vögel dienen. Im Süden des Fussballcampus Region Bern verläuft das «Grüne Band Bern», dessen ökologische Funktion durch zusätzliche Wildhecken und Bäume gestärkt wird.
Einerseits sind Grünbereiche vorgesehen. Diese können als Spiel- und Aufenthaltsflächen und als Erholungsräume mit schattenspendenden Hochstammbäumen genutzt werden. Andererseits erfüllen «grüne Bänder» eine biodiversitätsfördernde Funktion in Form einer Nutzung für Flora und Fauna mit offenen Wiesenflächen sowie Hochstammbäumen und Sträuchern. Die Umgebungsgestaltung erfolgt mit einheimischer und standortgerechter Vegetation.
Energie / Nachhaltigkeit
Die Bauherrschaft hat dazu noch keinen Entscheid gefällt. Vielmehr ist entscheidend, dass die in den Überbauungsvorschriften vorgesehenen Energievorgaben eingehalten werden können.
Die Thematik ist erkannt und ist Gegenstand der weiteren Projektbearbeitung. Im Vordergrund steht eine CO2-arme Erstellung des Campus, vorzugsweise mit Holz, wo das möglich ist. Die Reduktion von Treibhausgasemissionen in einem Stadion wird durch verschiedene Massnahmen erreicht, die den Energieverbrauch, den Abfall, den Wasserverbrauch und die Mobilität betreffen.
Die Materialisierung ist noch nicht definiert und wird erst im Rahmen der Baueingabe festgelegt. Ein entscheidender Bauträger für die Gebäude und das Stadion soll aber Holz sein.
Grundsätzlich sind für den Energiebedarf für Heizung und Warmwasseraufbereitung Energieträger gemäss kommunalem Richtplan Energie zu nutzen (namentlich in erster Priorität Grundwasser und in zweiter Priorität Holz), sofern dafür kein unverhältnismässiger Aufwand nachgewiesen wird und eine Gewässerschutzbewilligung erteilt werden kann.
Entwässerung
Das aufgefangene Regenwasser wird gereinigt und in einem Reservoir gesammelt, so dass es wiederum zur Bewässerung der Felder verwendet werden kann. Bei Starkregen wird das Wasser zusätzlich in einem Retentionsbecken gesammelt, von welchem aus es dosiert in die Worble abfliesst. Die Oberflächen der Wege und Plätze werden mit sickerfähigem Belag versehen.
Die Thematik ist erkannt und ist Gegenstand der weiteren Projektbearbeitung. Dabei werden Massnahmen definiert, welche auch bei Starkregen ausreichende Abflusskapazitäten sicherstellen und die Hochbauten vor Starkregen schützen.
Die Thematik ist erkannt und Gegenstand der weiteren Projektbearbeitung. Dabei werden sowohl Massnahmen gegen Trockenheit, wie Schutz vor extremer Hitze und Starkregen definiert werden.
Die Thematik ist erkannt und Gegenstand der weiteren Projektbearbeitung.